Kostenrückerstattung

Gesetzliche Krankenkassen

Bei den gesetzlichen Krankenkassen in Österreich besteht keine Deckung für diese Art von Behandlungskosten.

Zusatz- und Krankenversicherungen

Bei einigen privaten Zusatz-und Krankenversicherungen besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung entweder das gesamte Honorar für die Beratung oder zumindest einen Teil davon übernimmt. Um nähere Informationen dazu zu erhalten, empfehle ich dir, direkt mit deiner Versicherung in Kontakt zu treten. Darüber hinaus bieten viele Zusatzkrankenversicherungen ein jährliches Budget für Gesundheitsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen an.

Selbständige Unternehmer*innen SVS

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) gewährt selbstständigen Unternehmer*innen einmal pro Kalenderjahr den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Im Rahmen dieses Programms erstattet die SVS für bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen einen Betrag von 100 Euro. Dazu zählen unter anderem Ernährungsberatungen bei Ernährungswissenschafter*innen. Weitere Informationen zum „Gesundheits-100er“ findest du hier.